Fr. Mrz 29th, 2024

Bei der Fahrt an diesem Wochenende sind erstmals in unserer Geschichte zwei Teilnehmer wegen groben Fehlverhaltens nach Hause geschickt worden.  Um Gerüchten vorzubeugen: die Sache ist inhaltlich geklärt – und auch schon wieder vergessen, sprich: sie wird den beiden nicht weiter nachgetragen.

Zur Frage der Verhältnismäßigkeit: die jeweiligen Fahrtenleiter tragen die Verantwortung für ihre Gruppe. Nur sie können entscheiden, ob sie für einzelne und deren Verhalten die Verantwortung (noch) übernehmen können. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen sie die Aufsicht wieder an die Eltern zurückgeben.

Im konkreten Fall hatten auch Leiter anderer anwesender Gruppen die Sanktion “Nach-Hause-Schicken” als üblich, angemessen und notwendig vorgeschlagen. Unsere Fahrtenleiter haben dann noch mit dem Vogelsberger Stammesführer Rücksprache gehalten, der die Entscheidung – der oben beschriebenen Logik folgend – dem Fahrtenleiter (Hannes) überlassen hat.

Vieles, ja fast alles auf unseren Fahrten sind Einzelfallentscheidungen. In unseren regelmäßigen Gruppen- und Fahrtenleiterrunden wie auch bei externen Schulungen werden natürlich viele Fallbeispiele durchgegangen, doch letztlich muss jemand ganz persönlich die Verantwortung tragen (auch zivil- und strafrechtlich, was ja nicht ohne ist) – und daher auch ganz persönlich entscheiden.